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Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Verbraucher:innen vor den stark gestiegenen Strompreisen zu schützen. Sie gilt für das Jahr 2023 und sieht vor, dass der Strompreis für einen Grundverbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird. Nur wer mehr verbraucht, muss für den Mehrverbrauch den höheren, vertraglich vereinbarten Preis zahlen. Die Strompreisbremse soll die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Energiekrise abmildern, die unter anderem durch die geringeren Gaslieferungen aus Russland ausgelöst wurde. Die Strompreisbremse ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat, um die Energiekosten zu senken. Dazu gehören auch die Gaspreisbremse, die Fernwärme- und Flüssiggaspreisbremse, die Umsatzsteuersenkung für Gas und Fernwärme sowie der Härtefallfonds für Heizöl, Pellets, Kohle und Holz. Die Verbraucher:innen müssen nichts tun, um von den Preisbremsen zu profitieren. Sie werden automatisch bei der Abrechnung mit neuen Abschlägen/Vorauszahlungen ihres Energieversorgers oder mit der Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin entlastet. Weitere Informationen zum Strompreisdeckel
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